2-G-Regelung im Spiellokal
Durch die neue Corona-Schutzverordnung in NRW dürfen nunmehr nur noch Geimpfte und Genesene das Schachlokal aufsuchen. Ausnahme: Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre. Wir müssen das kontrollieren und werden eine Liste führen, in der wir das dokumentieren. Wer in der Liste steht, braucht dann beim nächsten Mal nicht mehr den Impfausweis oder besser die Covid-App vorzeigen. Dies gilt nicht nur für Vereinsmitglieder, sondern auch für Besucher oder Gastspieler.
Ich bitte um Euer Verständnis für diese Regelung.
Euer Vorsitzender
Johannes Westermann