Thema: Schutzkonzept zur Prävention vor (sexualisierter) Gewalt
1. Allgemeines
Der Schachverein Turm Kamp-Lintfort hat ein umfassendes Präventionskonzept zum Schutz seiner Mitglieder, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, vor (sexualisierter) Gewalt entwickelt. Das Konzept wurde am 20.06.2024 von der Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen und in die Vereinssatzung aufgenommen.
“Der Verein … tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie verbaler, körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist, entgegen.” (Auszug aus der Vereinssatzung)
2. Ziele
- Schaffung eines gewalt- und diskriminierungsfreien Miteinanders im Verein.
- Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor Gewalt und Diskriminierung im Allgemeinen und sexualisierter Gewalt im Speziellen.
- Ermutigung betroffener Personen zum Reden.
- Abschreckung potenzieller Täter durch eine Kultur des Hinschauens und Handelns.
- Eindeutige Empfehlungen und Leitlinien für Trainer und Betreuer.
3. Risiko- und Potenzialanalyse
Hauptrisikofaktoren anderer Sportvereine, wie Umkleidekabinen und Duschräume, sind im Schachverein nicht relevant. Als relevante Risiken wurden identifiziert:
- (Unerwünschter) Körperkontakt, hauptsächlich bei Jugendlichen.
- Altersdifferenz zwischen Jugendlichen und Erwachsenen.
- Sexualisierte Sprüche.
Zusätzliche Risikobereiche:
- Veranstaltungen mit Übernachtung.
- Fahrten zu Wettkämpfen.
4. Präventionsmaßnahmen
4.1 Organisatorische Maßnahmen:
- Etablierung einer Ansprechperson für das Thema sexualisierte Gewalt:
- Dr. Gunter Hagen (Tel. 0172 3134824, Mail gunterhagen@gmx.de)
- Stellvertreter: Rainer Moser (Tel. 0170 5558047, Mail olga.burghardt@t-online.de)
- Sorgfältige Auswahl, Qualifizierung und Fortbildung von Trainern und Betreuern.
- Anwesenheit von mindestens zwei Trainern beim Trainings- und Spielbetrieb.
- Einbeziehung von Eltern als Begleitpersonen bei Veranstaltungen und Fahrten.
4.2 Regulatorische Maßnahmen:
- Unterzeichnung eines Verhaltenskodex (Anlage 2) und einer Selbstverpflichtungserklärung (Anlage 3) durch alle Trainer und Betreuer.
- Regelmäßige Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.
- Informationsgespräche mit Bewerbern für eine Tätigkeit im Verein.
- Kommunikation der “Verhaltensampel” (Anlage 1) an alle Vereinsmitglieder.
5. Handlungsleitfaden
Der Handlungsleitfaden gibt konkrete Handlungsempfehlungen für Verdachtsfälle und Konflikte vor.
Wichtigste Punkte:
- Dokumentation jeder Feststellung.
- Glauben schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen.
- Unmittelbare Information der Ansprechperson und des 1. Vorsitzenden.
- Hinzuziehung einer erfahrenen Fachkraft bei Verdachtsfällen einer Kindeswohlgefährdung.
- Berücksichtigung der Partizipation des Kindes/Jugendlichen.
- Information der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
- Ruhe bewahren und professionell handeln.
- Ansprache des Verdächtigen nur durch den Vorstand.
- Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden nach Absprache mit dem Vorstand.
- Information der Medien nur durch den Vorstand.
6. Akuter Notfall
- In akuten Notfällen: Anruf beim Jugendamt (Notfallnummern: 0162/2505059 oder 0173/5204937).
- Bei lebensbedrohlichen Situationen: Notarzt rufen und ggf. Polizei hinzuziehen.
7. Fazit
Der Schachverein Turm Kamp-Lintfort 1934 e. V. hat ein umfassendes und durchdachtes Präventionskonzept erarbeitet. Durch die Umsetzung der Maßnahmen soll ein sicheres und geschütztes Umfeld für alle Mitglieder geschaffen werden.
8. Anlagen
Anlage 3: Selbstverpflichtungserklärung
Anlage 1: Verhaltensampel
Anlage 2: Verhaltenskodex
